Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Keine Impfung – keine Arbeit?

Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen werden, wenn sie sich bis zum 15.03.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen.

Link zur Videoaufzeichnung – bitte klicken Sie auf das BIld

Im oben verlinkten Live-Stream vom 01.02.2022 finden sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer im Gesundheitswesen Informationen, das ess gute Chancen gibt, sich dagegen mit Erfolg zu wehren.

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