Keine Impfung – keine Arbeit?
Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen werden, wenn sie sich bis zum 15.03.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen.
Im oben verlinkten Live-Stream vom 01.02.2022 finden sowohl Selbständige als auch Arbeitnehmer im Gesundheitswesen Informationen, das ess gute Chancen gibt, sich dagegen mit Erfolg zu wehren.
Wie Sie sehen, sehen Sie bei YouTube nichts. Dieses Video passte den Zensoren dort nicht